BZF I

Das Beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst I berechtigt zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in englischer Sprache. 


BZF II

Das BZF II berechtigt ausschließlich zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher Sprache.