BZF I
Das Beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst I berechtigt zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in englischer Sprache.
BZF II
Das BZF II berechtigt ausschließlich zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher Sprache.